1. Zusammenarbeit
2. Mitwirkungspfilichten
3. Beteiligung
Dritter
4. Termine
5. Leistungsänderungen
6. Vergütung
7. Rechte
8. Schutzrecht
9. Rücktritt
+ 10. Haftung
11.
Geheimhaltung
12. Schlichtung
13. Sonstiges
14. Schlussbestimmungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
11. Geheimhaltung, Presseerklärung
- Die der anderen Vertragspartei übergebenen
Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen
ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet
und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie
nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht
werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte
sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses
hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer
etc.
- Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien,
Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über
die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
- Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über
die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
- Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die
von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente
etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben,
soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse
an diesen Unterlagen geltend machen kann.
- Presseerklärungen, Auskünfte etc., in
denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur
nach vorheriger schriftlicher Abstimmung - auch per Email -
zulässig.
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