1. Zusammenarbeit
2. Mitwirkungspfilichten
3. Beteiligung
Dritter
4. Termine
5. Leistungsänderungen
6. Vergütung
7. Rechte
8. Schutzrecht
9. Rücktritt
+ 10. Haftung
11.
Geheimhaltung
12.
Schlichtung
13.
Sonstiges
14.
Schlussbestimmungen |
Allgemeine Geschäftsbedingungen
11. Geheimhaltung, Presseerklärung
- Die der anderen Vertragspartei übergebenen
Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen
ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages
verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden,
sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich
gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt
sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des
Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen
wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
- Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien,
Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages
und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse
zu wahren.
- Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch
über die Beendigung des Vertragsverhältnisses
hinaus.
- Wenn eine Vertragspartei dies verlangt,
sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere,
Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses
an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei
kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend
machen kann.
- Presseerklärungen, Auskünfte etc.,
in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt,
sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung - auch
per Email - zulässig.
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