1. Zusammenarbeit
2. Mitwirkungspfilichten
3. Beteiligung
Dritter
4. Termine
5. Leistungsänderungen
6. Vergütung
7. Rechte
8. Schutzrecht
9. Rücktritt
+ 10. Haftung
11.
Geheimhaltung
12.
Schlichtung
13.
Sonstiges
14.
Schlussbestimmungen |
Allgemeine Geschäftsbedingungen
13. Sonstiges
- Die Abtretung von Forderungen ist nur mit
vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei
zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert
werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon
unberührt.
- Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur
wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis
geltend gemacht werden.
- Die Vertragsparteien können nur mit
Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt
oder unbestritten sind.
- COCUYO Medien-Design darf den Kunden auf
ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden
nennen. COCUYO Medien-Design darf ferner die erbrachten
Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben
oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein
entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
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