COCUYO
 
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1. Zusammenarbeit

2. Mitwirkungspfilichten

3. Beteiligung Dritter

4. Termine

5. Leistungsänderungen

6. Vergütung

7. Rechte

8. Schutzrecht

9. Rücktritt + 10. Haftung

11. Geheimhaltung

12. Schlichtung

13. Sonstiges

14. Schlussbestimmungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

8. Schutzrechtsverletzungen
  1. COCUYO Medien-Design stellt auf eigene Kosten den Kunden von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei. Der Kunde wird Frau Theuerkauf-Höppner unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert der Kunde die Agentur nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch.
  2. Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten.
  3. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf Frau Theuerkauf-Höppner – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden – nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.