1. Zusammenarbeit
2. Mitwirkungspfilichten
3. Beteiligung
Dritter
4. Termine
5. Leistungsänderungen
6. Vergütung
7. Rechte
8. Schutzrecht
9. Rücktritt
+ 10. Haftung
11.
Geheimhaltung
12.
Schlichtung
13.
Sonstiges
14.
Schlussbestimmungen |
Allgemeine Geschäftsbedingungen
12. Schlichtung
- Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten
aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis
zunächst eine Lösung durch eine eingehende Erörterung
zwischen den Ansprechpartnern herbeizuführen.
- Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten
sollen durch ein Schlichtungsverfahren beigelegt werden.
Sofern eine Partei die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens
ablehnt, kann sie den ordentlichen Gerichtsweg beschreiten,
wenn Sie dies der anderen Partei zuvor schriftlich mitgeteilt
hat.
- Um ein Schlichtungsverfahren durchzuführen
werden die Parteien die Schlichtungsstelle des Deutscher
Multimedia Verband e.V., Kaistrasse 14 in 40221 Düsseldorf
anrufen mit dem Ziel, die Meinungsverschiedenheit nach
dessen Schlichtungsordnung ganz oder teilweise, vorläufig
oder endgültig zu bereinigen.
- Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten
die Parteien wechselseitig auf die Einrede der Verjährung
für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt
ab Schlichtungsantrag bis einen Monat nach Ende des Schlichtungsverfahrens.
Der Verzicht bewirkt eine Hemmung der Verjährung.
- Die von dem Schlichtungsverfahren, einschließlich
der vorangehenden Erörterung zwischen den Ansprechpartnern,
betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung
der Dauer der Schlichtung und gegebenenfalls der Dauer
der auszuführenden Schlichtungsergebnisse zuzüglich
einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben.
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