1. Zusammenarbeit
2. Mitwirkungspfilichten
3. Beteiligung
Dritter
4. Termine
5.
Leistungsänderungen
6. Vergütung
7. Rechte
8. Schutzrecht
9. Rücktritt
+ 10. Haftung
11. Geheimhaltung
12. Schlichtung
13. Sonstiges
14. Schlussbestimmungen |
Allgemeine Geschäftsbedingungen
5. Leistungsänderungen
- Die Vertragsparteien werden sich über
den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches
unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen
Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung
bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.
- Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet
das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt
es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt
für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der
Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung
nach Absatz 2 nicht einverstanden ist.
- Die von dem Änderungsverfahren betroffenen
Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung,
der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag
und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche
zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich
verschoben. COCUYO Medien-Design wird dem Kunden die neuen
Termine mitteilen.
- Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen
entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere
die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen
eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten.
Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen
den Parteien eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen
wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen
Vergütung von COCUYO Medien-Design berechnet.
- COCUYO Medien-Design ist berechtigt, die nach
dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder
davon abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung
unter Berücksichtigung ihrer Interessen für den
Kunden zumutbar ist.
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